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Soll eine Vorlagendatenbank angelegt werden?  

32 Benutzer abgestimmt

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus gegebenem Anlass:

Wie wäre es mit dem Aufbau einer Bumpercap / Droptarget Datenbank?

Ich reiss mir immre den Ar... auf eine gute Reprovorlage zu bekommen.

Für Spinner gibt es so was in der Art schon! Hier der Link!

Was meint Ihr dazu???

Geschrieben

Gute Idee,

ich würde das evtl. noch um Spielfeldscans erweitern.

Gerade für kritische Bereiche, wo häufig Abspielungen sind.

Geschrieben

Ich würde sagen, das Ergebnis ist jetzt schon recht aussagekräftig.

Gruß

Andreas

Geschrieben

Ist (juristisch gesehen) bedenklich, daher dagegen.

Mario

Geschrieben

Ich werde mal versuchen, das zu checken.

Aber ich weiss überhaupt nicht, wo ich loslegen soll.

Problem wird sein: wie ist der Sachverhalt konkret?

Wer hat welche Rechte in welchen Ländern schützen lassen?

Herr Bally, Herr Williams: bitte antworten Sie!

Kann ja sein, dass einer die Marken, Schutzrechte oder was weiss ich vom Insolvenzverwalter gekauft hat.

Wie lange gelten geschützte Rechte in D? Wann verfallen die?

Welche existieren denn überhaupt noch?

Naja, usw...

Juristen stellen halt oft seltsame Überlegungen an...

also werde ich mal grundsätzlich die Materie erforschen.

Geschrieben

Hmmm. Ich verstehe garnicht, wo das Problem liegt. Wenn ich ein PF habe, welches besonders schön ist, dann kann ich es ja wohl der Welt zeigen, wie schön ich es hinbekommen habe. Dass dieses wiederum eine Reprovorlage sein könnte, das glaube ich nicht, da die Farbverfälschungen das Ding nun mal nicht original treffen können smile.gif

btw: Kann mir mal wer zeigen, wie die Waden meiner Xenon aussehen

rolleyes.gifrolleyes.gifrolleyes.gif

Grusas Duer<g>

Geschrieben

@asango1

Wär toll wenn Du was in Erfahrung bringen könntest.

@unrat

Xenon Pics kannste gerne bekommen.

Geschrieben

Ich hatte auch mal bedenken bezüglich Copyright, aber es ist offensichtlich so:

Bally Williams gibt es nicht mehr, bei meinen Rom Modificationen hat sich auch noch keiner gestört, es gibt bereits einige Stellen im Netz wo man Plasticscans bekommt.

Somti denke ich kann man problemlos loslegen...

Gruss Oliver

Geschrieben

@geruempel: privat, nur für Dich, Alles wohl kein Problem; aber es soll eine große

Sammlung für viele werden. Denke nur mal an die Jagd im Netz wegen der Musik

-tausch und -download Möglichkeiten.

@okaegi: Ja, wo kein Kläger, da kein Richter. wink.gif

@all: Morgen erstes Zwischenergebnis!

Geschrieben

Das nimmt mich doch etwas mehr in Anspruch, als ich gedacht hätte.

Ergebnis zu erst:

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass es Ärger gibt.

Bumpercaps und droptargets könnte man wahrscheinlich als Geschmacksmuster schützen lassen.

Ob das aber je einer getan hat, weiss ich nicht. Evtl. können die "Internationalen" also z.Bsp. pinballcat auf einer Veranstaltung mal nachfragen, ob irgendeiner davon was weiss.

Ich habe mal das hier zusammengestellt:

Ein Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei der Betrachtung ist abzustellen auf das Werk als Ganzes, also ein Bild, ein Lied,...

Weiterhin gibt es gewerbliche Schutzrechte, nämlich

- Patente mit einer maximalen Laufdauer von 20 Jahren

- Gebrauchsmuster mit einer maximalen Laufdauer von 10 Jahren

- Geschmacksmuster mit einer maximalen Laufdauer von 20 Jahren

Während Patente und Gebrauchsmuster technische Lösungen schützen, werden mit Geschmacksmustern ästhetische Lösungen geschützt.

Z. B. kann die äußere Form eines Kotflügels (ästhetische Wirkung) als ein Geschmacksmuster geschützt werden. Hier darf bis zu 20 Jahre dieser Kotflügel nicht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nachgebaut werden. Es kann jedoch auch sein, dass bereits nach 5 Jahren das Geschmacksmuster gar nicht mehr verlängert wurde. Dann darf nachgebaut werden.

Bei Druckern ist es so, dass oftmals Druckerpatronen – hier jedoch durch Patente –geschützt werden, damit ein kostengünstiger Nachbau nicht stattfinden darf.

Vermutlich könnte ein konkretes Plastik als Geschmacksmuster geschützt werden. In der Autoindustrie ist es sehr weit verbreitet, dass einzelne Teile durch Geschmacksmuster geschützt werden.

Für den Fall, dass jemand meint, sein Recht sei verletzt, droht Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen.

So, erst mal ein Anfang.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

@asango

Gibt es noch irgendwelche neuen Infos ?

Geschrieben

Die Rechte, Vorlagen und Restbestände von Herrn Williams und Herrn Bally wurden von Gene Cunningham (Illinois Pinball) gekauft. Ich glaube dennoch nicht, dass es Probleme gibt wenn man eine derartige Datenbank anlegt. Aber glauben heisst ja bekanntlich nicht wissen wink.gif

Gruß,

Kevin.

Geschrieben

Die Frage ist, ob selbst bei einem Nicht-Verkauf die

Rechte ewig bestünden. D.h. ob die Rechte von Bally/Williams

nicht sowieso unterdessen verfallen sind?!

Es stellt sich auch die grundsätzliche Frage:

Wer kann verbieten/verhindern das ich von einem

gekauften Produkt Bilder ins Netz stelle ?

Bei einem Manual, wo evtl. noch Copyright Vermerke drin stehen

mag das ja was anderes sein...

Geschrieben

Ich zeig doch nur stolz der Nachwelt meine Sammlung! Was kann ich dafür wenn jemand "speichern unter" benutzt?

Geschrieben

Die ganze Diskussion ist ziemlich überflüssig.

Wie Okaegi bereits erwähnte, gibt es bereits einige Seiten im Netz, die sich mit dem Thema befassen. Das einizige wirkliche Risiko besteht darin, das die Datenbank ggf. offline genommen werden muß und die Arbeit damit für die Katz' war.

Strenggenommen muß man aber auch eigentlich nicht jedesmal das Rad neu erfinden, eine sehr brauchbare Datenbank zu dem Thema (und noch etwas mehr) gibts bei Balls of Steel.net wink.gif

Mario

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Asango,

mein liebster Beifahrer, wink.gif

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